Nutzungsbedingungen

1. Nutzungsvertrag

Der Nutzungsvertrag für die Begegnungs­stätte Straße der Freundschaft 2, 17166 Teterow, wird zwischen der

Teterower Wohnungsgesellschaft mbH
Marktplatz 8
17166 Teterow
- verteten durch Frau Manuela Hilse -

und dem antragstellenden Nutzer getroffen.

2. Nutzungsvereinbarung

Die überlassenen Räume dürfen nur zum Zwecke kultureller, gemein­nütziger, sozialer und privater Veranstaltungen wie Familien­feiern, Hoch­zeiten, Geburtstage, Jubiläen, Konfirmationen, Jugend­weihen u. ä. genutzt werden. Ausgeschlossen ist eine Nutzung durch extremistische oder verfassungs­feindliche Vereinigungen/Gruppen.
Die Überlassung erfolgt nur für den vertraglich vereinbarten Zweck.

Die Nutzungsvereinbarung beinhaltet des Weiteren die Räume:

  • Veranstaltungssaal nebst Mobiliar und Musikanlage
  • Küche nebst Mobiliar und Ausstattung
  • Toiletten
  • Eingangsbereich, Garderobe

3. Nutzungszeit

Die Überlassung erfolgt für die vertraglich vereinbarte Zeit.
Nach 22:00 Uhr ist auf die Nachtruhe der Anwohner Rücksicht zu nehmen und eine angemessene Laut­stärke einzuhalten.

Nach einem Polizei­einsatz durch Ruhe­störung oder Vandalismus sind die Räumlichkeiten sofort zu verlassen.

4. Kaution

Bei Anmietung ist eine Kaution von 100,00 € im Voraus zu hinterlegen. Diese kann mit verursachten Schäden und Nutzungs­zeit­überschreitung aufgerechnet werden. Sollten Sie gegen die Haus­ordnung oder den Nutzungs­vertrag verstoßen, und es entstehen der Teterower Wohnungs­gesellschaft dadurch Schäden, wird die Kaution ebenfalls aufgerechnet.

Das Nutzungsentgelt und die Kaution sind eine Woche vor der Veranstaltung unter Angabe des Namens und der Vertrags­nummer auf das Konto der TWG zu überweisen oder in bar bei der TWG zu zahlen.

5. Kündigung des Vertrages

Kündigt der Nutzer den Vertrag bis zu einem Monat vor vereinbarter Nutzungs­zeit, wird keine Storno­pauschale erhoben. Erfolgt eine Kündigung bis zu zwei Wochen vor der vereinbarten Nutzungs­zeit, wird eine Storno­pauschale von 25 % des vereinbarten Nutzungs­entgelts fällig. Bei einer Kündigung bis zu einer Woche vorher fällt eine Stornopauschale von 50 % des vereinbarten Nutzungs­entgelts an; danach oder bei einer Nicht­nutzung ist das gesamte vereinbarte Entgelt zu zahlen.

6. Benutzung

Die Räume einschließlich Inventar und Technik werden in ordnungs­gemäßem Zustand zur Verfügung gestellt.
Der/Die Nutzer haben sich vor der Nutzung der Räume, des Inventars und der Technik vom ordnungs­gemäßen Zustand zu über­zeugen. Offen­sichtliche Mängel sind sofort zu beanstanden, anderen­falls gilt der Zustand als ordnungs­gemäß und funktions­tüchtig.
Der Nutzer wird gebeten, die Räume während und nach der Veranstaltung ausreichend zu lüften.
Bei Küchenbenutzung sind gebrauchtes Geschirr, Besteck, Gläser und sonstige benutzte Küchen­utensilien abgewaschen in die Schränke zu räumen. Küchen­handtücher sind mitzubringen. Der Geschirr­spüler ist zu leeren. Der Nutzer entsorgt seinen Müll auf eigene Kosten. Tisch­wäsche, Geschirr­handtücher und Dekoration sind nicht im Nutzungs­entgelt enthalten. Tisch­wäsche kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der überlassenen Räume, des Inventars und der Technik erhält der Nutzer die Kaution zurück.

7. Besondere Nutzungshinweise und Vereinbarungen

Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.
Ohne Zustimmung darf nicht von der vereinbarten Nutzung/Veranstaltungs­art abgewichen werden.
Eventuelle notwendige behördliche Erlaubnisse sind recht­zeitig einzuholen und Auflagen sind nach­zukommen (entstehende Kosten trägt der Nutzer).
Die Nutzer haben die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (z. B. Jugend­schutz­gesetz, Versammlungs­gesetz, GEMA-Anmeldung) zu übernehmen.
Die verantwortlichen Mitarbeiter der Teterower Wohnungs­gesellschaft mbH sind berechtigt, die über­lassenen Räume jederzeit zu betreten. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
Ein Mitarbeiter der Teterower Wohnungs­gesellschaft mbH steht während der gemieteten Zeit unter der Telefon­nummer 0151 11454645 für Notdienste und Fragen zur Verfügung.
Dem Nutzer obliegt in der vereinbarten Nutzungs­zeit die Räum- und Streu­pflicht. Streugut steht bereit.

8. Übergabe / Übernahme

Die Schlüssel für die Begegnungs­stätte erhält der Nutzer von den Mitarbeitern der Teterower Wohnungs­gesellschaft mbH, die zum vereinbarten Termin vor Ort sein werden. Zum Nutzungs­beginn wird das Haus nebst Mobiliar, Technik und Schlüssel übergeben. Der Nutzer erhält eine Einweisung.
Zum Ende der vereinbarten Nutzungszeit ist das Haus nebst Mobiliar, Technik und Schlüssel an die Mitarbeiter der Teterower Wohnungs­gesellschaft zurück­zugeben. Den Termin vereinbart der Nutzer mit den Mitarbeitern.
Schäden und beschädigte Teile sind vom Nutzer bei Übergabe unaufgefordert anzuzeigen. Der Nutzer haftet uneingeschränkt für alle Schäden am Haus nebst Mobiliar und an der Technik. Für verlorene Schlüssel nebst Anschaffung haftet der Nutzer in vollem Umfang. Für beschädigte Geschirr­teile und Gläser wird pro Stück eine Ersatz­gebühr von 2,00 € erhoben.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Nutzungs­objekt liegt.

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